Datenschutz ist ein Thema, das immer stärker in das Blickfeld des öffentlichen Interesses rückt und auch vom Gesetzgeber entsprechend behandelt wird.
Dies spiegelt sich in den Anforderungen an die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten in Volksbanken Raiffeisenbanken wider. Sie sind vielfältig und komplex.
Denn es gilt zweierlei Interessen zu berücksichtigen: einerseits die Effizienz der Geschäftsprozesse und der IT-Nutzung; andererseits die Rechte der Kunden auf informationelle Selbstbestimmung mit den daraus resultierenden Pflichten für die Bank und ihre Verantwortlichen. Ziel des Datenschutzes in Volksbanken Raiffeisenbanken muss es daher sein, eine tragfähige und effiziente Synthese zu finden - bis hin zu der Möglichkeit, die eigenen datenschutzrechtlichen Leistungen sogar aktiv gegenüber den Kunden als Marketingargument kommunizieren zu können. Dafür ist u.a. die abgestimmte Zusammenarbeit zwischen den Bereichen IT, Datenschutz und IT-Revision von hoher Bedeutung.
Als Praktiker der externen und internen IT-Revision und als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzmanager/-auditor geht der Referent speziell auf die technische und organisatorische Umsetzung des BDSG unter risikoorientierten Gesichtspunkten, vor allem den in der Anlage zu § 9 des BDSG genannten „8 Köstlichkeiten des Datenschutzes“, intensiv ein. Dabei richtet er seine Ausführungen auf den Einsatz der IT-Systeme in den Genossenschaften im FIDUCIA-Umfeld aus.
Technisch-organisatorische Maßnahmen in Volksbanken Raiffeisenbanken - aktueller Stand
Planung, Einführung und Steuerung eines effizienten Datenschutzmanagementsystems, u. a. mit:
- Erstellung einer Schutzbedarfsanalyse
- Risikobetrachtung
Zusammenarbeit zwischen IT-Bereich, Datenschutz und IT-Revision
Die TeilnehmerInnen kennen die Anforderungen aus Sicht des Datenschutzes an die Gestaltung der IT und der wesentlichen Geschäftsprozesse. Insbesondere kennen sie die besonderen Risiken, die sich beim Einsatz von dezentralen IT-Systemen ergeben und können die Bestimmungen des Datenschutzes in ihrem Unternehmen berücksichtigen und einhalten.
Datenschutzbeauftragte, MitarbeiterInnen Interne Revision, Organisation, IT-Organisation