Berichte von Feuerwehren und Katastropheneinsatzkräfte über Brände und andere Notfälle zeigen, dass häufig nicht nur das Feuer die eigentliche Gefahr für Leib und Leben der Betroffenen darstellt, sondern auch Gefährdungen auftreten können, die im Zusammenhang mit unvorbereiteter Evakuierung oder Räumung, panischer Flucht und schwerem Fehlverhalten entstehen. Wesentlicher Grund hierfür ist meist die völlig unzureichende Vorbereitung der Verantwortlichen und Betroffenen auf die Situation im Ernstfall.
Der Referent, Bernd Colsmann TÜV SÜD Life Service GmbH, vermittelt - ausgehend von den Anordnungen des § 9 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes - Umsetzungsmöglichkeiten für diese Vorschriften in der Praxis.
Die Veranstaltung unterstützt bei der vollumfänglichen Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht, da die TeilnehmerInnen am Nachmittag die Möglichkeit haben, für ihre eigenen Gebäude Räumungskonzepte unter Anleitung zu entwickeln. Sie sollten dazu Planunterlagen zu einem Ihrer Bankgebäude mitbringen. Vorstände und Verantwortliche in Volksbanken Raiffeisenbanken sorgen auf diesem Weg dafür, dass ihre MitarbeiterInnen auf den Ernstfall vorbereitet sind, weil in ihrem Haus Notfallpläne existieren, die funktionieren.
Die TeilnehmerInnen kennen die Arbeitsstättenverordnung und können Übungen für MitarbeiterInnen gemäß des Flucht- und Rettungsplans organisieren und durchführen.
Verantwortliche in Volksbanken Raiffeisenbanken, insbesondere LeiterInnen Organisation und MitarbeiterInnen, die für das Thema Gefahrenmanagement und Sicherheitsfragen zuständig sind.